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   VGH Hessen, 25.11.2016 - 4 A 869/14   

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https://dejure.org/2016,57141
VGH Hessen, 25.11.2016 - 4 A 869/14 (https://dejure.org/2016,57141)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.11.2016 - 4 A 869/14 (https://dejure.org/2016,57141)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. November 2016 - 4 A 869/14 (https://dejure.org/2016,57141)
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  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2016 - 4 A 869/14
    Zwar wiegt das Schuldnerinteresse daran, Belege nicht unbefristet aufbewahren zu müssen, um einer Beweisnot zu entgehen, bei Behörden geringer; demgegenüber muss aber das Interesse eines öffentlichen Schuldners an einer planbaren und möglichst zeitnahen Belastung seines öffentlichen Haushalts berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324; Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 -, BVerwGE 128, 99).

    Sind danach jedoch keine speziellen Verjährungsvorschriften analogiefähig, verbleibt es bei der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a. F. als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - a. a. O. m. w. N.).

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2016 - 4 A 869/14
    Zwar wiegt das Schuldnerinteresse daran, Belege nicht unbefristet aufbewahren zu müssen, um einer Beweisnot zu entgehen, bei Behörden geringer; demgegenüber muss aber das Interesse eines öffentlichen Schuldners an einer planbaren und möglichst zeitnahen Belastung seines öffentlichen Haushalts berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324; Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 -, BVerwGE 128, 99).
  • VG Kassel, 10.12.2012 - 2 K 911/11

    Verjährung von Ansprüchen nach § 68 BNatSchG

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2016 - 4 A 869/14
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 10. Dezember 2012 - 2 K 911/11 .KS - ist nicht zu beanstanden.
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